Für den Abschluss internationaler Geschäfte gibt es seitens der International Chamber of Commerce (ICC) einige global anerkannte Standards und Regeln. Diese sollten die Verhandlungen erleichtern sowie bei der Vertragsgestaltung unterstützen. Nachfolgend mehrere Tipps, um die richtigen Weichen für ein internationales Geschäft mit Erfolg zu stellen. Zur Beratung und ebenso bei Streitigkeiten kann beispielsweise der Anwalt Handelsrecht Frankreich konsultiert werden.
Vereinbarungen in einem internationalen Vertrag
Zuallererst ist darüber nachzudenken, was genau im Vertrag enthalten sein muss. So müssen unter anderem beide Vertragsparteien sowie der Vertragsgegenstand (sprich: Leistung und Gegenleistung) ausdrücklich enthalten sein. Auch gilt es, die einzelnen Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass diese ebenfalls von einer dritten Person verstanden werden können.
Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einem Konflikt, entscheidet der Richter aufgrund der schriftlich festgelegten Vereinbarungen. Entsprechend sollten auch die mündlichen Vereinbarungen schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Des Weiteren ist auch festzulegen, welche Dokumente benötigt werden – dies könnten beispielsweise folgende sein: Papiere für den Export, Import, den Zoll sowie für die Zahlungsabwicklung. Weitere Vertragsdaten, welche bestenfalls festzulegen sind: Vertragsbeginn und -ende, Klauseln zur Kündigung und wiederkehrende Leistungen. Wenn es um deutsch-französisches Wirtschaftsrecht geht, oder generell um International Contracts sind Sie bei Alexander & Partner an der richtigen Adresse.
Wichtig: Noch vor Vertragsabschluss ist zu prüfen, ob mit dem jeweiligen Vertragspartner überhaupt Verträge abgeschlossen werden dürfen.
Anwendung eines Rechts
Gilt keine andere Vereinbarung, die Länder von Verkäufer und Käufer sind außerdem Mitgliedstaaten der Wiener Konvention, so gilt hier das UN-Kaufrecht. Ist ein Kriterium des Kaufvertrages nicht im CISG geregelt, gilt das Recht desjenigen Staates, in welchem der Sitz des Verkäufers ist. Beispielsweise beinhaltet dieses einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, sofern es zu einer Vertragsverletzung kam.
Wichtig ist zu beachten, dass nationale Sicherungsrechte wie beispielsweise der Eigentumsvorbehalt in anderen Rechtsordnungen keine Anerkennungen finden. Folglich ist es für den Verkäufer unbedingt ratsam, sich auf anderem Wege abzusichern.
Des Weiteren können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur dann in das Vertragsgeschäft mit einbezogen werden, sofern diese dem Vertragspartner auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden.
Zahlungssicherung und Finanzierung
Bei der internationalen Vertragsgestaltung kommt es vor allem auch auf eins an: Eine sichere Finanzierung. Fast zwei Drittel der deutschen Exporte betreffen die Europäische Union, oftmals erfolgt eine offene Rechnung – dennoch ist ein Zahlungsverzug nicht selten. Folglich sind unbedingt auch im internationalen Geschäft entsprechende Klauseln aufzuerlegen. Dazu gehört nicht nur die Forderungssicherung sondern auch die Sicherstellung eines pünktlichen Zahlungseingangs.
Erkennen von betrügerischen Absichten
Natürlich sollte das Risiko, an einen Betrüger zu geraten, möglichst niedrig gehalten werden. Entsprechend ratsam ist es, neue oder noch unbekannte Geschäftspartner bereits im Vorfeld einer Überprüfung unterzuziehen. Tatsächlich gibt es Dienstleister, welche die Recherche über weitergehende Informationen über die potentiellen Geschäftspartner betreiben. So auch über Informationen zur Bonität des potentiellen Partners.
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