Der Sinn von Begrenzungsleuchten

Scheinwerfer, Begrenzungsleuchte und Standlichter eines Lastwagens

Sehen und gesehen werden. Um bei schlechten Wetterbedingungen oder gar schwierigen Sichtverhältnissen in der Dunkelheit, unfallfrei bei anderen Autos vorbeizufahren und deren Fahrzeugbreite besser einzuschätzen, wurde die Begrenzungsleuchte entwickelt.
Diese unterstützt Sie vor allem, um den notwendigen Seitenabstand einhalten zu können und somit Frontalzusammenstöße mit anderen Fahrzeugen zu vermeiden. Beim Abstellen oder Parken ist das Standlicht einzuschalten, wenn die Licht- oder Sichtverhältnisse dies erfordern z.B. bei Nebel oder wenn die Straßenbeleuchtung im Dunkeln nicht ausreichend ist.
Begrenzungsleuchten sowie Schlussleuchten gelten ebenso als Umrissleuchten.
Sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist oder Sie mit dem Fernlicht aufblenden, müssen die Begrenzungsleuchten immer mitleuchten.
Sie können diese für viele verschiedene Automarken kostengünstig kaufen. Allerdings sollte man sich vorher immer vergewissern, dass man ein zertifiziertes Produkt erwirbt, bei dem die Qualität auch regelmäßig und genau vom Hersteller überprüft wird.

Geltende Vorschriften

In Deutschland ist gesetzlich genau bestimmt, welche Beleuchtung im Straßenverkehr notwendig ist bzw. bei den jeweiligen Kraftfahrzeugen vorhanden sein muss.
Die Begrenzungsleuchte muss, laut § 51 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, zertifiziert sein. Die Begrenzungsleuchten von LED-MARTIN.de sind alle entsprechend zertifiziert. Verpflichtend ist diese obligatorische Beleuchtung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz StVZO) für alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit weniger als 1000 mm Breite.
Die StVZO gibt auch die Farbe der Begrenzungsleuchten vor. Die nach vorne gerichteten Leuchten müssen weiß, die hinteren rot und die seitlichen gelb strahlen.
Die Einbaugrenzen sehen wie folgt aus:
vertikal: Unterkante = min. 350 mm von unten, Oberkante = max. 1500 mm von unten
horizontal: Außenkante = max. 400 mm Abstand zu der äußersten Fahrzeugkante, Leuchtenabstand = min. 600 mm zueinander
Eine Missachtung dieser Vorschriften zieht selbstverständlich ein Bußgeld nach sich. Mögliche Ausnahmen der Einbaugrenzen werden ebenfalls in der StVZO geregelt.

Auch Anhänger meist betroffen

Fahrende Autos mit Beleuchtung bei schlechten WetterverhältnissenWenn ein Anhänger seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des vorderen bzw. ziehenden Fahrzeugs ragt, muss auch dieser mit funktionierenden Begrenzungsleuchten ausgestattet sein, um auf seine Gesamtbreite hinzuweisen. Sie dürfen bei einem Anhänger auch freiwillig Begrenzungsleuchten montieren, wenn er nicht die Gesamtbreite des Zugfahrzeugs überragt. In diesem Fall wären beispielsweise auch vordere Rückstrahler eine Möglichkeit. Bei einem LKW, können die Begrenzungsleuchten ersetzt sein durch die Leuchten am Anhänger, wenn dieser breiter ist.

Kontrollleuchten fürs Standlicht

Durch die Kontrollleuchten im Auto wird Ihnen in der Regel angezeigt, ob Sie ihr Fahrzeug richtig kenntlich gemacht haben oder mit aktivem Standlicht fahren. Außerdem lässt sich das Standlicht-Symbol üblicherweise bei den Schaltern für die Beleuchtung finden. Das Symbol hierfür beschreibt zwei Scheinwerfer, die voneinander weg blenden und quasi mit dem Rücken aneinander stehen.

Zum Abschluss kann man also vermerken, dass die Begrenzungsleuchten uns maßgeblich vor Fehlern und Unfällen bewahren. Deshalb sollten Sie sich auch unbedingt darum kümmern.

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